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Passagierflugberechtigung

Wenn Sie ihre Lizenz erhalten haben, werden Sie sicherlich jemanden mitnehmen wollen, um das Erlebnis Fliegen zu teilen. Dazu benötigen Sie die Passagierflugberechtigung, die sie selbstverständlich im ASC erwerben können.

Für die Eintragung der Passagierflugberechtigung in Ihre Lizenz ist ein Überlandflug über eine Distanz von mindestens 200km pro Strecke in Begleitung eines Fluglehrers notwendig. Der Flug ist von Ihnen zu planen und durchzuführen. Viele Flieger nutzen nach der praktischen Prüfung diese Anforderungen, um einen schönen Flug z.B. an die Küste zu unternehmen.

Die genauen Anforderungen an die Strecke und geeignete Zielflugplätze nennen wir Ihnen gerne!


Bannerschlepp

Das Schleppen von Werbebannern mit UL erfreut sich seit der Erlaubnis ständig steigender Beliebtheit. Wenn Sie die Berechtigung zum Bannerschlepp erlangen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Schleppausbildung führen Sie auf unserer Flight Design CTSW oder Ihrer eigenen Maschine durch. Schleppgeschirr und Kopfstange stellen wir ebenso wie ein Banner zur Verfügung.

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil, in dem Sie zunächst mit den Besonderheiten des Schleppfliegens sowie mit den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut macht. Es folgt ein Praxisblock, in dem Sie fünf Starts, Bannerabwürfe und Landungen mit dem Schleppsystem durchführen müssen. Mit der Bestätigung über diese Schleppflüge und die Theorieausbildung können Sie die Eintragung der Schleppberechtigung beantragen.

Bitte sprechen Sie uns für weitere Informationen an!